Deine Pflichtexemplare – hast du als Autorin dran gedacht?

Deine Pflicht zur Ablieferung von Pflichtexemplaren

Wusstest du, dass die Ablieferung von Pflichtexemplaren deines Buches an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) und die jeweiligen Landesbibliothek für deutschen Werke verpflichtend ist?

Diese Pflicht solltest du nicht vernachlässigen. Besonders, wenn du im Selfpublishing veröffentlichst. Ob du als Autorin selbst dafür verantwortlich bist, variiert je nach Selfpublishing-Plattform.

Tredition, BoD und epubli

Diese Plattformen übernehmen die Ablieferung der Pflichtexemplare an die DNB und die zuständigen Landesbibliotheken für die Autorinnen und Autoren. Du hast dein Buch dort veröffentlicht? Dann kannst du dich als Autorin entspannt zurücklehnen.

Tolino Media, Amazon Kindle Direct Publishing (KDP)

Bei Tolino Media und KDP sind Autorinnen und Autoren selbst dafür verantwortlich, die Pflichtexemplare an die DNB und die Landesbibliotheken zu senden. Diese Plattformen übernehmen das Einsenden nicht und du muss hier selbst aktiv werden.

Wie sende ich Pflichtexemplare ein?

Das ist kein großes Ding, du schickst nach Erscheinen deines Buches einfach zwei Exemplare an die DNB und eins an deine zuständige Landesbibliothek.

Es ist nur wichtig, dass diese Pflicht als Autorin kennst. Im schlimmsten Fall könnte das Nichteinsenden sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Gibt es Fristen beim Einsenden von Pflichtexemplaren?

Die Frist beträgt übrigens bei der DNB eine Woche nach Erscheinen. Wohin musst du dein Pflichtexemplar senden?

Die Adresse lautet:
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsches Buch- und Schriftmuseum
Deutscher Platz 1
04103 Leipzig

Bei den Landesbibliotheken sind die Fristen unterschiedlich, da musst du zuerst recherchieren, welche für dich zuständig ist. Für Berlin ist es die ZLB und die Frist beträgt zwei Wochen.

Die Adresse für Berliner Autor:innen lautet:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Referat Pflichtexemplare
Breite Str. 30 – 36
10178 Berlin

Ich sende übrigens noch einen lieben Gruß an die Bibliotheksmitarbeiter:innen bei, in welchem ich meinen Stolz über mein neues Buch-Baby ausdrücke und sie etwas neugierig mache. Kann ja nicht schaden 😊

Gibt es eine Pflicht zur Ablieferung von E-Books?

Auch hier bist du als Autor:in tatsächlich verpflichtet, dein E-Book zur Archivierung bereit zu stellen. Du kannst dieser sogenannten E-Pflicht nachkommen, indem du dein Buch als PDF oder im Epub-Format hochlädst.

Dafür muss du dich zunächst registrieren. Hier findest du die Adressen:

Für die DNB: https://portal.dnb.de/myAccountRegister/showRegisterFormExtern

Für die ZLB Berlin: https://goobi.zlb.de/goobi/uii/external_index.xhtml?dswid=-4882

Wie handhabst du das als Selfpublisher:in?

Hast du noch Fragen zum Thema Buchveröffentlichung? Schreib mich gerne an oder hole dir ein kostenloses Buchgespräch.

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Oder stehst du noch ganz am Anfang und brauchst eine Liste mit den Vor-und Nachteilen der fünf wichtigsten Selfpublishing-Plattformen? Dann melde dich gerne hier zu meinem Newsletter an:


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